Privatleistung

Zahlung einer Privatleistung

self!recognition arbeitet kassenärztlich unabhängig und bietet ausschließlich private Beratungs- und Therapieleistungen in 60, 90 und 120 Minuten-Einheiten an. Für mehrstündige Coachings, Beratung oder Therapie besteht die Möglichkeit, sich für eine Beratungsserie von 3, 5 oder 10 Einheiten zu entscheiden. Welchen Umfang Sie zur Bearbeitung Ihres persönlichen Anliegens benötigen, wird in einem Erstgespräch ausführlich besprochen und vereinbart. Beratung kann telefonisch oder vor Ort in der Praxis stattfinden. Auch die Vereinbarung eines hybriden Models (Mix aus Telefon oder Onlineberatung und Beratung in Präsenz) ist möglich. 

Vorteile als Selbstzahler einer Beratungs-/Therapieleistung

Eine Beratung oder Psychotherapie selbst zu bezahlen bietet überaus vielfältige Vorteile. Einer der wichtigsten Beweggründe für eine Selbstzahlung besteht darin, in Zeiten der Knappheit an kassengebundenen Therapiekapazitäten überhaupt innerhalb angemessener Zeit Hilfe zu erhalten. Ein weiterer wichtiger Grund ergibt sich aus der zunehmenden und lebenslangen Speicherung und Vernetzung unserer Gesundheitsdaten zwischen Ärzten, Krankenkassen, Versicherungen und noch weiteren Parteien, was für die meisten von uns kaum mehr durchschaubar ist. Mittels Selbstzahlung ist es möglich, sich aus diesen Mechanismen herauszuhalten und eine Psychotherapie so über die Bühne zu bringen, als hätte sie nicht stattgefunden. Neben den bereits genannten gibt es noch viele weitere Vorteile, die Sie alle in der folgenden Liste finden:

  • Schnelle Hilfe || Eine Psychotherapie oder eine Beratung / Akuthilfe können ohne Umwege direkt begonnen werden.
  • Wahlfreiheit || Die Auswahl eines passenden Therapeuten / Therapeutin ist selbstverständlich möglich.
  • Volle Kontrolle || Art und Dauer einer Therapie können selbst bestimmt werden. So lange wie gewünscht, nicht länger als nötig.
  • Umfassende Diskretion und Unabhängigkeit || Keine Versicherung oder sonstige Instanz erfährt etwas / mischt sich ein. (*)
  • Keine Sperrfrist || Die übliche 2-jährige Sperrfrist für Kassenpatienten nach abgeschlossener / abgebrochener Therapie entfällt.
  • Konzentration auf das Wesentliche || Jegliche Bürokratie in Form von Anträgen, Formularen oder Gutachten entfällt.
  • Flexible Termingestaltung || Privatpraxen bieten häufig auch Abendtermine oder sogar Samstagstermine an.
  • Kontinuität || Viele Klienten schätzen es, in Zukunft bei eventuellem Bedarf jederzeit kurzfristig wieder kommen zu können.

Kosten steuerlich geltend machen

Coaching und Beratung online sowie in Präsenz in der Praxis (hybrides Vorgehen ist möglich) kann gegebenenfalls steuerlich geltend gemacht werden: Die selbst aufgewandten Kosten einer Psychotherapie sind vom Prinzip her nach § 33 EStG als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar. Allerdings gibt es hierbei sehr einschneidende Einschränkungen: Zum einen muss in der Steuererklärung der Grenzwert der zumutbaren Belastungen überschritten werden. Zum anderen verlangt das Finanzamt vor dem Behandlungsbeginn ein amtsärztliches Attest oder eine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes. Dadurch würde jedoch die Möglichkeit, eine Psychotherapie auf diskrete Art und Weise unterhalb des institutionellen Radars beanspruchen zu können, völlig konterkariert. Auch sind die nervlichen Belastungen, denen Hilfesuchende dabei ausgesetzt wären, keineswegs zu unterschätzen. Bei bestimmten Problemkonstellationen, die in signifikantem oder sogar ursächlichem Zusammenhang mit aktuellen beruflichen Entwicklungen stehen, kann es deshalb manchmal auch überlegenswert sein, anstatt einer Psychotherapie ein “berufliches Coaching” in Betracht zu ziehen. Letzteres kann in vielen Fällen steuerlich abgesetzt werden.

Übernahme der Kosten durch die Krankenkasse und aktuelle Therapiesituation 

Gesetzlich versichert? self!recognition erreichen oft auch Anfragen von gesetzlich versicherten Personen, die auf der verzweifelten Suche nach einem freien Therapieplatz sind.

Psychotherapie gehört zu den Regelleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und die Kosten werden bei entsprechender Indikation vollständig übernommen. Hierbei ist zu beachten, dass gesetzliche Krankenkassen die Kosten einer Psychotherapie in der Regel nur bei Therapeuten mit einer Kassenzulassung übernehmen, nicht jedoch bei Behandlung in einer Privatpraxis.

Aufgrund der dramatischen Versorgungsengpässe bei Kassentherapeuten, die in der Vergangenheit zu unzumutbar langen Wartezeiten für gesetzlich Versicherte geführt haben, wurde zum 1. 4. 2017 eine neue Psychotherapie-Richtlinie in Kraft gesetzt. Im Rahmen dieser Richtlinie wurden telefonische Erreichbarkeit, Praxissprechstunden, sowie Akuttherapien neu in das vertragspsychotherapeutische Angebot aufgenommen. Es ist vorgesehen, dass gesetzlich Versicherte von diesem Angebot Gebrauch machen und sich hierzu an einen Kassentherapeuten in ihrer Nähe wenden.

Aus unzähligen Rückmeldungen von Kassenpatienten ist bekannt, dass die aktuelle Psychotherapie-Richtlinie leider nicht zur Entspannung der Versorgungslage geführt hat. Eine Dokumentation der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages, die nach über 5-jähriger Geltung der aktuellen Richtlinie im Herbst 2022 erschienen ist, bestätigt den Eindruck einer weiterhin fortbestehenden, systematischen und eklatanten psychotherapeutischen Unterversorgung. In der angeführten Dokumentation wird von durchschnittlichen Wartezeiten bis zum Therapiebeginn von etwa 20 Wochen berichtet. Besonders bemerkenswert ist der Abschnitt 4.3, aus dem hervorgeht, dass nach Inkrafttreten der aktuellen Richtlinie, die extra zur Reduktion der unzumutbar langen Wartezeiten konzipiert wurde, sich die Wartezeiten tendenziell sogar nochmals verlängert haben.

Nicht selten ist telefonisch niemand zu erreichen und es erfolgt auch kein Rückruf. Dies liegt daran, dass die zuvor bereits überlasteten Kassentherapeuten nun zusätzlich auch noch die oben erwähnten Leistungen der aktuellen Richtlinie erbringen müssen, d.h. dass das Angebot zwar auf dem Papier erweitert wurde, ohne jedoch die begrenzten Therapiekapazitäten ausreichend aufzustocken.

self!recognition bietet gesetzlich Versicherten die Unterstützung bei der Suche nach einem für Ihre Problematik geeigneten Psychologischen Psychotherapeuten in der Region und betreut bis zum Zeitpunkt des Starts einer kassenärztlich finanzierten Therapie. 

Private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten oder einen Teil der Kosten für eine Psychotherapie und die Erstattung der Kosten erfolgt meist problemlos. Jedoch handhaben dies die verschiedenen Versicherungen im Detail sehr unterschiedlich. Ihre genauen Konditionen als Privatpatient können Sie Ihrem Versicherungsvertrag entnehmen oder auch direkt bei Ihrer Versicherung erfragen. Folgende Punkte gilt es zu beachten:

Psychotherapie in Privatpraxis: Checkliste für Privatpatienten

  • Ist eine Psychotherapie im Leistungsumfang des Vertrags enthalten?
  • Falls ja, wieviele Therapiestunden sind vorgesehen?
  • Werden die Kosten von der Versicherung voll oder evtl. nur anteilig erstattet?
  • Welche Unterlagen werden für die Antragstellung benötigt?

Bitte klären Sie Ihre individuellen Vertragsmodalitäten vor Therapiebeginn ab. Bei Fragen hierzu bin ich Ihnen gerne behilflich.

Verbindlichkeiten

Wenn verbindlich vereinbarte Termine bis zu 24 Stunden vorher abgesagt werden, fallen keine Kosten an. Kann ein Termin nicht wahrgenommen werden und wird dieser bis zu 24 Stunden vorher nicht abgesagt, fällt ein Ausfallhonorar in Höhe von 50 € an.

 

 

Dipl. psych. Manja Zedler
+49 176 344 25 769
kontakt@self-recognition.com

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